AGB

AGB von SSIT SOLUTIONS

Allgemeine Information

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unserem Auftraggeber (im folgenden auch Besteller, Vertragspartner, Kunde oder Auftragnehmer genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Vertragsabschluss

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (welche als Summe aller von uns geleisteten Tätigkeiten zu sehen sind).
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax, Telex oder E-Mail genügen für die Einhaltung der Schriftform. Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.

(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarungen und schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind.

2. Lieferung

(1) Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das Werk des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt für die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft. Grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, dass sämtliche vom Besteller zu beschaffenden Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen.
(2) Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unser Verschulden mehr als 6 Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle an den Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vorallem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist der Online Kauf siehe Punkt 3. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.

(3) Bei Lieferungen von Waren geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.

(4) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

(5) Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.

(6) Zum Begriff "höhere Gewalt" zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Dauern derartige Ereignisse länger als 6 Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als 6 Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(7) Der Besteller wird bei Empfang der jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist dann nicht zulässig.

(8) Erfüllungsort ist unser Sitz.

(9) Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluss die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.

(10) Staatliche Ausfuhr- oder Durchfahrbestimmungen, auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind, sind striktest einzuhalten.

(11) Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Post- und/oder elektronischem Wege.

3. Rücktritt bei Online Kauf

(1) Online Kauf entsteht durch Bestellung von Waren über unseren WebShop oder durch Bestellung per E-Mail.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt gemäß §5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sieben Werktage. Zusätzlich gewähren wir allen Endkunden ein 14 tägiges Rückgaberecht (10 Werktage). Dieses beginnt mit der Lieferung der Waren und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Samstage zählen nicht als Werktage.

(3) Die Ware muss originalverpackt und ungebraucht sein.

(4) Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind auf Kundenwunsch gefertigte Artikel (z.B. PC mit Komponenten nach Kundenwunsch) und Sonderbestellungen (Artikel außerhalb unseres Sortiments im WebShop). Infos siehe §5f KSchG.

(5) Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die Kosten für Transport und Versicherung jeweils für Anlieferung und Rücksendung zu tragen. Diese werden von uns nach erfolgter Rücksendung entsprechend in Rechnung gestellt.

(6) Für Schäden an rückgesendeten Waren haftet der Kunde. Eine Transportversicherung für Rücksendungen wird dem Kunden dringend empfohlen, aber von uns nicht getragen!

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Angeboten festgelegt. Alle in den Angeboten angegebenen Einzelpreise sind Nettopreise die Summe ist Netto und Brutto in Euro frei Versandstelle angegeben. Sämtliche Versandkosten, sowie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller anerkannt.
(2) Bei währungs- oder herstellerbedingten Preiserhöhungen sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt die Preise zu verändern. Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen.

(3) Die von uns gelegten Rechnungen sind prompt und ohne jeden Abzug zu zahlen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.

(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5% über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 11% p.A.. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt auch nachträglich die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14%.

(5) Der Besteller ist in keinem Falle berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten.

(6) Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als 5 Tage in Verzug geraten ist.

5. Gewährleistung

(1) Für Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material oder für die technische Funktion wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Nachlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfasst die Gewährleistung der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung oder Handhabung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Ein Ersatzgerät für den Zeitraum der Nachbesserung oder Nachlieferung wird von uns in keinem Fall gestellt, wobei wir uns vorbehalten, das defekte Gerät, für eventuelle Rücksendung an das jeweilige Werk oder den jeweiligen Lieferanten, vom Besteller zurückzufordern (hierbei gelten die Vereinbarungen aus 2.). Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt. Wir haften - mit den gegebenen Einschränkungen - nur für solche technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften etc..
(2) Für Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart, dass wir nur in dem mit dem Hersteller vereinbarten Umfang Gewähr leisten. Mangels besonderer Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate (oder 90 Tage). Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir Gewähr nur in dem Umfang, der aufgrund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich zugesagt wurde. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt. Führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Für andere Leistungen: siehe unten angeführte Erweiterungen, zusätzlich zu hier angeführten Vereinbarungen.

6. Sonstige Haftungsbestimmungen

(1) Über die unter 5. hinausgehenden Gewährleistungsansprüche haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluss ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (wie z.B. Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz etc.). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.

(3) Der Besteller haftet dafür, dass die Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in Bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und klaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Waren (Leistungen) erstrecken. In allen Fällen in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.

(4) Genauere Aufstellungen zu Urheberrecht und Nutzungsbestimmungen siehe 9.

7. Serviceleistungen

Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen und dortigen Bedingungen.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehenden Produkte bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2) Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren (Leistungen) beim Besteller eingehen. Der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung der Geldbeträge verpflichtet.

(3) Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Allfällige Entwürfe dürfen ohne unserer ausdrücklichen Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
(2) Bei Verstoß gegen Punkt (1) hat uns der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

(3) Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. In jedem Fall bleiben wir, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

(5) Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

10. Eigentum , Rückgabepflicht

(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind uns spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

12. Abtretung von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes unseres Sitzes als vereinbart.

Erweiterung zu speziellen Leistungen, unter anderem Leistungen das WWW betreffend:

14. Herausgabe von Daten

(1) Wir sind nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass wir ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
(2) Haben wir dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer Einwilligung verändert werden.

(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber (nähere Informationen siehe 2.).

(4) Wir haften außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

15. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(1) Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion &Äuml;nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind wir berechtigt eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind wir ebenfalls berechtigt Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt uns der Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

16. Fremdleistungen

(1) Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
(2) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für Rechnung zu unseren Lasten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

17. Inhalte der Webseiten - Sperrung bei Missbrauch, Nutzung

Mit der Übermittlung der Webseiten (an uns oder einen Server) stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht Österreichs, Deutschlands oder USA verstoßen, erotischen Inhalts sind oder sog. 'hacking' fördern. Es ist uns, aufgrund der knappen Preiskalkulation, nicht möglich, eine genauere Einzelfallprüfung für den Fall vorzunehmen, ob eventuelle Ansprüche Dritter, berechtigt oder unberechtigt, erhoben werden. Aus diesem Grund erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass wir den Zugriff auf Daten für den Fall sperren können, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde womöglich nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente oder Dateien ist. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in Ihrer Ehre zu verletzen, andere Personen oder Personengruppen zu verunglimpfen oder zu beleidigen, mit erotischem Inhalt sind oder sogar gegen geltendes Recht verstoßen, sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, sofort den gesamten Inhalt des Angebots zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch eventuell nicht gegeben sein sollte. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. Ist dieser zweifelsfrei erbracht, wird das Angebot wieder freigegeben. Die Kosten für eine Sperrung, sowie die Kosten für den bestehenden Vertrag trägt in einem Fall, bei dem die Sperrung durch einen Verstoß gegen geltendes Recht verursacht wurde, weiterhin der Kunde.

18. Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens

Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu Lasten des Kunden zu sperren bzw. sperren zu lassen.

19. Zusatzvereinbarung - IDN - Vormerkung von Umlaut-Domains

(1) Auftrag zwischen uns und dem Auftrageber getroffenen Vereinbarung ist es, nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung .info, .ch, .li, .at, co.at, or.at und .de als Multilinguale Domain (Domains mit Umlauten/Sonderzeichen) zu registrieren. Wir werden zu dem von den Vergabestellen festgelegten Zeitpunkten den Versuch unternehmen, unter Ausnützung der technischen Möglichkeiten und der tatsächlichen Verfügbarkeit die gewünschte Domain für den Auftraggeber zu registrieren.
(2) Der Auftraggeber akzeptiert, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit der Registrierung solcher Domains unter den TLD´s .de, .info, .ch, .li, .at, .co.at, .or.at für Domains gibt und die Vormerkung keine Garantie für die Vergabe der Domain in sich birgt.

(3) Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Zuteilung von Domains durch die Vergabestelle nach dem Prioritätsprinzip erfolgt und dass wir keinen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuchs nehmen können.

(4) Wir werden jedenfalls versuchen, die bestellten Domains registrieren zu lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine Haftung unsererseits für sämtliche mit der Registrierung von Domains zusammenhängenden Schäden ausgeschlossen was vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen wird und uns somit von jeglichen Schadenersatzansprüchen seinerseits freistellt.

(5) Insbesondere ist jegliche Haftung unsererseits für technische Gebrechen, wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen.

20. Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.



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